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Informationen zur Soforthilfe Dezember
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu erheblichen finanziellen Belastungen für Erdgas- und Wärmekunden. Die Bundesregierung stellt deshalb über das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) finanzielle Mittel zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Der Bund übernimmt die Erdgas- oder Wärmeabschlagszahlung für Haushalts- und Kleingewerbekunden. Wir erklären, wie Sie die Soforthilfe erhalten, wer darauf Anspruch hat und wie diese berechnet wird.
Als unsere Kundinnen und Kunden (Ausnahme größere Gewerbekunden und Industrie) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Sie müssen nichts tun. Die erhaltene Soforthilfe wird auf Ihrer nächsten Jahresrechnung ausgewiesen. Detailliertere Informationen finden Sie unter "Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe?“.