TOP NEWS Zeitung

Wir sind für Sie da!
Telefonisch erreichen Sie unseren Kundenservice Montag bis Samstag in der Zeit von 8 bis 20 Uhr.

Telefon: 05522 503 8800
WhatsApp: 05522 503 8700
E-Mail: service@harzenergie.de

Wir sind an unseren 11 Standorten persönlich für Sie da!
Alle Öffnungszeiten auf einen Blick

Kostenentlastung für Erdgas- und Wärmekunden

Bild
(vom 21.11.2022)

Informationen zur Soforthilfe Dezember

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu erheblichen finanziellen Belastungen für Erdgas- und Wärmekunden. Die Bundesregierung stellt deshalb über das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) finanzielle Mittel zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Der Bund übernimmt die Erdgas- oder Wärmeabschlagszahlung für Haushalts- und Kleingewerbekunden. Wir erklären, wie Sie die Soforthilfe erhalten, wer darauf Anspruch hat und wie diese berechnet wird.

Als unsere Kundinnen und Kunden (Ausnahme größere Gewerbekunden und Industrie) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Sie müssen nichts tun. Die erhaltene Soforthilfe wird auf Ihrer nächsten Jahresrechnung ausgewiesen. Detailliertere Informationen finden Sie unter "Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe?“.

Häufig gefragt

Warum gibt es die Soforthilfe?

Wie erhalten Kundinnen und Kunden die Soforthilfe?

Wer hat Anspruch auf die Soforthilfe?

Wie berechnet sich die Soforthilfe Dezember?

zurück