Oft gefragt
Hier möchten wir Ihnen die häufig gestellten Fragen zum Thema Strom beantworten. Sollten dennoch Fragen offenbleiben, rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail.
Fragen zum Strom
Woran erkenne ich, dass ich Sondervertragskunde bin?
Sie sind im Normalfall Sondervertragskunde, sofern Ihr Jahresverbrauch über 100.000 kWh liegt oder wenn Sie eine Leistungsmessung haben.
Tarifkunden erhalten einen pauschalen Strompreis, während Sondervertragskunden den Preis selber aushandeln können. Des Weiteren unterscheidet sich die Berechnung hinsichtlich Steuern und Abgaben.
Es gilt:
Erhalten Sie monatlich eine detaillierte Abrechnung, dann sind Sie Sondervertragskunde. Bekommen Sie hingegen eine jährliche Abrechnung und zahlen monatlich einen Abschlag, dann gelten Sie als Tarifkunde.
Insgesamt ist zu sagen, dass 100.000 kWh die "magische" Grenze zwischen den Tarifkunden bzw. SLP-Kunden und den RLM-Kunden, auch Sondervertragskunden genannt, darstellen.
Was bezeichnet die Leistung bzw. wie wird diese abgerechnet?
Die Leistung wird auf Ihrer Stromrechnung in kW angegeben und kann somit im Gegensatz zu Ihrem Verbrauch als ein Momentanwert angesehen werden.
Die Leistung variiert unterscheidet sich danach, wieviele Geräte Sie aktuell in Betrieb haben.
Ab 30 kW wird Ihnen die Leistung vom Stromanbieter in Rechnung gestellt. Gemessen wird diese Leistung durch die Verwendung eines speziellen Stromzählers. Dieser ermittelt regelmäßig (alle 15 Minuten), den mittleren Leistungswert.
Bei der Abrechnung einer Leistung wird der Höchstwert eines jeden Monats zu Rate gezogen. Entweder wird dann dieser Wert oder aber der Höchstwert aller Monate eines Jahres abgerechnet. Diese Begrifflichkeiten nennt man auch Monatsleistungsmessung bzw. Jahresleistungsmessung. Eine Leistungsmessung erfolgt, sofern auf die Rechnung Werte mit kW berechnet werden.
Was ist unter Leistungsmessung zu verstehen?
Die Leistungsmessung erfolgt bei Gewerbekunden, deren Jahresverbrauch an Strom 100.000 kWh übersteigt und deren Leistung mindestens 30 kW umfasst.
Dabei wird die Kilowattzahl aller Geräte (welche sich in Betrieb befinden) addiert und mit der Betriebszeit multipliziert. Diese Messung erfolgt im Viertelstundentakt, sodass die Werte, in Form eines Lastgangs, beim Stromanbieter abgerufen werden können.
Durch die Verwendung des Lastgangs kann spezifisch ermittelt werden, zu welchen Zeiten wie viel Strom verbraucht wurde. Somit kann der Stromanbieter aufgrund der hohen Planungssicherheit, günstigere Strompreise anbieten (der Riskiozuschlag fällt nicht so hoch aus).
Was ist RLM-Strom?
Unter RLM ist "Registrierende Leistungsmessung" zu verstehen.
Der Stromzähler verfügt dabei über eine Messeinrichtung, welche im Viertelstundentakt den mittleren Leistungswert ermittelt. Diese Werte werden dem Stromnetzbetreiber mitgeteilt, die Übertragung erfolgt über das Telefonnetz oder die Stromleitung. Insgesamt ergeben alle Messwerte des RLM-Zählers dann einen Lastgang.
RLM-Kunden sind somit Stromkunden, welche über einen RLM-Zähler verfügen. Dabei ist die Voraussetzung, dass Sie mindestens 100.000 kWh im Jahr an Strom verbrauchen bzw. mindestens 30 kW Leistung beziehen. Nur mit dieser Voraussetzung haben Sie Anspruch als RLM-Strom, ansonsten erfolgt die Abrechnung als Standardlastprofilkunde (auch SLP-Kunde genannt).
Was bedeuten die Abkürzungen HT und NT?
Unter HT ist der Haupttarif zu verstehen, während NT den Nebentarif bezeichnet.
Im Nebentarif - auch Schwachlasttarif oder Niedertarif genannt - wird der Stromverbrauch berechnet, welcher in den Nebenzeiten erfolgt, während in der übrigen Zeit der Haupttarif gilt.
Was ist ein Lastgang?
Man spricht von einem Lastgang bzw. von Lastprofil, wenn die Werte der Arbeits- oder Leistungsaufnahme eines Unternehmens über einen gewissen Zeitraum hinweg dokumentiert werden. Ein Lastgang liegt meist elektronisch als *.xls oder *.csv Datei vor.
Die Industrie- oder Gewerbekunden mit einem Stromverbrauch von über 100.000 Kilowattstunden im Jahr haben einen Stromzähler, der diese Daten aufnimmt. Weiterhin ist zu erwähnen, dass der Lastgang beim Stromanbieter kostenlos angefordert werden kann. Damit kann ein Lastprofil erstellt werden.
Was ist ein Netzbetreiber?
Die Stromleitungen, durch welche Sie Strom beziehen können, werden von einer separaten Firma bewirtschaftet. Dies übernimmt der Netzbetreiber. In den meisten Fällen ist dies der örtliche Stromversorger bzw. eine Tochterfirma davon.
Was sind Netznutzungsentgelte?
Unter einem Netznutzungsentgelt ist eine Gebühr zu verstehen, die jeder Netznutzer, welcher Strom oder Gas durch das Versorgungsnetz leitet, an den Netzbetreiber zahlen muss. Dies ist ein Bestandteil des jeweiligen Strom- bzw. Gaspreises.
Ein Netzentgelt beruht auf der sogenannten Erlösobergrenze, die von den Regulierungsbehörden für jeden Netzbetreiber berechnet und festgelegt wird. Der Netzbetreiber darf dabei durch die Summe seiner Netzentgelte nicht mehr verdienen, als ihm von der Behörde als Gesamterlös vorgegeben wurde.
Für die Entgeltbildung müssen die Netzbetreiber ihre Gesamterlöse verursachungsgerecht auf alle von ihnen betriebenen Netzebenen und Netzfunktionen umlegen. Dies wird auch als Kostenträgerrechnung bezeichnet.
Was sind Konzessionsabgaben?
Die Konzessionsabgabe ist ein Bestandteil des Netzentgeltes. Damit erkaufen sich die Strombetreiber das Recht, auf öffentlichem Grund Energieversorgungsleitungen verlegen und betreiben zu dürfen. Die Entrichtung der Konzessionsabgaben erfolgt an die Gemeinden.
Die Höhe der Konzessionsabgabe für Kunden mit Leistungsmessung beträgt aktuell 0,11 Cent pro kWh. Bei Kunden, welche jedoch keine Leistungsmessung haben, variiert die Konzessionsabgabe nach der Größe der Gemeinde, in welcher sich die Abnahmestelle befindet.
Es gilt das Prinzip, je größer die Einwohnerzahl, desto höher ist die Konzessionsabgabe:
bis 25.000 Einwohner 1,32 Ct/kWh
bis 100.000 Einwohner 1,59 Ct/kWh
bis 500.000 Einwohner 1,99 Ct/kWh
über 500.000 Einwohner 2,39 Ct/kWh
für Strom im Schwachlasttarif (nachts) 0,61 Ct/kWh
für Sondervertragskunden (RLM) 0,11 Ct/kWh
Was ist das EEG?
Das EEG oder auch Erneuerbare Energien Gesetz, existiert seit dem Jahr 2000 und ersetzt das Stromeinspeisungsgesetz. Das Ziel ist die Förderung und Erzeugung erneuerbarer Energien, wie z.B. Windenergie.
Mit Hilfe der EEG-Umlage sollen diese Formen der Energieerzeugung wettbewerbsfähig gemacht werden. Ein weiterer Vorteil in diesem Zusammenhang ist der Klima- und Umweltschutz, sodass eine nachhaltige Energieversorgung gewährleistet werden kann. Die EEG-Umlage wird anteilig von Stromkunden entrichtet, sodass aktuell pro verbrauchter Kilowattstunde Strom 6,880 ct/kWh zu entrichten sind. Die Abrechnung erfolgt dann direkt über den Stromversorger.
Was ist ein Energieaudit?
Ein Energieaudit hilft dabei, die energetischen Einsparpotentiale eines Unternehmens zu ermitteln, um daraus Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz zu definieren. In diesem Zusammenhang werden alle wesentlichen Energieflüsse des Unternehmens betrachtet.
Die Grundlage hierfür bildet die Norm DIN EN 16247-1.
Was ist ein Energiemanagementsystem?
Durch die Verwendung eines Energiemanagementsystems (EnMS) kann die Energieeffizienz in Unternehmen (durch die Identifizierung von Energiesparpotenzialen) stetig erhöht werden. Damit werden sowohl die Kosten verringert als auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gestärkt.
Hervorzuheben ist, dass im Gegensatz zu anderen Regelungen, bei den Energiemanagementsystemen keine Zertifizierungspflicht besteht. Folglich erfolgt die Einführung auf freiwilliger Basis.