Das Landesamt für Steuern im Bundesland Rheinland-Pfalz hat am 29.03.2022 zur Besteuerung der THG-Prämie Stellung bezogen:
"Ist das Elektroauto oder auch E-Zweirad (nur mit Fahrzeugschein) im Privatvermögen, so unterliegt die Veräußerung der THG-Quote mangels "Anschaffung" nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft."
Unabhängig hiervon möchten wir darauf hinweisen, dass die konkrete steuerliche Situation jedes Elektroauto- oder auch E-Zweirad-Besitzers immer individuell zu beurteilen ist. Bitte wenden Sie sich für weitere steuerrechtliche Fragen an Ihren Steuerberater, da Harz Energie nicht befugt ist, steuerrechtliche Beratungen durchzuführen.