Schlichtungsverfahren
Unsere Kunden haben das Recht, sich jederzeit mit Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen der Harz Energie, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sich an das Beschwerdemanagement der Harz Energie zu wenden:
Harz Energie GmbH & Co. KG
Lasfelder Str. 10
37520 Osterode am Harz
Tel.: 05522/503-8183
E-Mail: beschwerde@harzenergie.de
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei Harz Energie beantwortet. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die Harz Energie die Gründe schriftlich oder elektronisch unter Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen.
Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Harz Energie und dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die Schlichtungsstelle Energie e. V. angerufen werden:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030/2757240-0
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig, wenn Harz Energie der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen hat. Mit Einreichung der Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle wird die Verjährung gehemmt. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt.
Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas wenden:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030/22480-500
E-Mail: verbraucher-service-energie@bnetza.de